Was beinhaltet die Aufnahme ins THW?

Mit Annahme des Aufnahmeantrags werden Sie auf unbestimmte Zeit in das THWaufgenommen. Als Helferin bzw. Helfer stehen Sie in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis besonderer Art, das die Leistung humanitärer Hilfe für in Not geratene Menschen sowie Bergung und Schutz von Sachgütern beinhaltet. Damit verpflichten Sie sich, alle Pflichten wahrzunehmen, die mit der wirksamen Erfüllung dieser Aufgaben einhergehen.

Der Dienst im THW beginnt mit einer Probezeit von sechs Monaten. In dieser Zeit können beide Seiten ohne Angabe von Gründen das Dienstverhältnis beenden. Danach kann das Dienstverhältnis durch eine schriftliche Erklärung mit einer Frist von vier Wochen zum Quartalsende gekündigt werden. Ein Anspruch auf die Aufnahme in den Dienst der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk besteht nicht.