Welche Pflichten habe ich als THW-Kraft?

Zuverlässigkeit ist das höchste Gut im Bevölkerungsschutz – die Gewissheit, dass Hilfe kommt, wenn man in Not ist. Das THW als Organisation im Bevölkerungsschutz ist damit auf die Zuverlässigkeit seiner Einsatzkräfte angewiesen. Die Teilnahme an Aktivitäten des THW, insbesondere im Ortsverband, ist eine wichtige Voraussetzung für die Sicherstellung der Einsatzfähigkeit und die EInbindung in die Gemeinschaft. Deshalb gibt es auch für freiwillige Helferinnen und Helfer Pflichten, die unbedingt eingehalten werden müssen.

Helferinnen und Helfer haben insbesondere

  • sich entsprechend ihrer Eignung und Aufgabe für den Einsatz ausbilden zu lassen und an Einsätzen teilzunehmen,
  • an den für sie nach Dienst- und Ausbildungsplan angesetzten Dienstveranstaltungen teilzunehmen,
  • dienstlichen Vorschriften und Weisungen nachzukommen,
  • sich in die Gemeinschaft einzufügen, sich kameradschaftlich und gemäß den THW-Leitsätzen zu verhalten und das Ansehen des THW in der Öffentlichkeit nicht zu schädigen,
  • überlassene Ausstattung, Fahrzeuge, Gerät und Einrichtungen sorgfältig zu behandeln und grundsätzlich nur zu dienstlichen Zwecken zu verwenden,
  • Ausstattung bei Ausscheiden aus dem THW unverzüglich zurückzugeben,
  • die notwendigen persönlichen Daten zur Verfügung zu stellen,
  • an den notwendigen medizinischen Untersuchungen teilzunehmen,
  • während des Dienstes auf Alkohol oder sonstige berauschende Mittel zu verzichten. Die bzw. der zuständige Vorgesetzte oder Leitende kann Ausnahmen von dem Alkoholverbot zulassen.

 

Verstöße gegen diese Pflichten müssen vom THW ernst genommen werden, denn sonst kann die Einsatzbereitschaft nicht sichergestellt werden. Bei Verstößen gegen die Pflichten kann der THW-Ortsbeauftragte z. B. Ermahnungen aussprechen. Im Wiederholungsfall können Pflichtverstöße die Entlassung aus dem THW zur Folge haben.

 

Was ist, wenn ich an Diensten nicht teilnehmen kann?

Grundsätzlich ist das kein Problem. Um verlässlich planen zu können, sind vorhersehbare Abwesenheiten im Vorhinein anzuzeigen, unvorhersehbare Abwesenheiten unverzüglich nach deren Beginn.