Chronik

24. Juli 1950 In einem Schreiben an den Bundesminister des Inneren, Gustav Heinemann, schlägt Otto Lummitsch, 1919 Begründer der Technischen Nothilfe (TN) und im März 1934 von den Nationalsozialisten zum Ausscheiden aus der TN gezwungen, eine technische Hilfsorganisation vor. Schon in der Weimarer Republik war die TN besonders beim Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbund nicht unumstritten.

22. August 1950 Otto Lummitsch erhält vom Bundesminister des Inneren, Gustav Heinemann, den mündlichen Auftrag, mit den vorbereitenden Arbeiten für die Aufstellung eines Zivilen Ordnungsdienstes zu beginnen. 12. September 1950 Der Bundesminister des Inneren beauftragt Otto Lummitsch auch schriftlich, mit den vorbereitenden Arbeiten für die Aufstellung eines Zivilen Ordnungsdienstes anzufangen, und weist ihn der Abteilung I des Bundesministeriums des Inneren zu und bittet ihn, über die Organisation des Zivilen Ordnungsdienstes und die damit in Verbindung stehenden technischen Polizeibereitschaften Vorschläge zu unterbreiten.

28. September 1950 Das Gesetz über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in den Angelegenheiten des Verfassungsschutzes tritt in Kraft.

Im Laufe des Jahres 1952 werden die Landesverbände (LV) des THW in Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Bayern und Berlin errichtet und verfügen bereits im Frühjahr 1953 über 22.000 Helfer in den im Aufbau befi ndlichen Ortsverbänden.

Sommer 1952 Die Leitung des THW ordnet dem Ortsverband (OV) Leverkusen die OV- Nummer V/133 zu. V steht dabei für den Landesverband Nordrhein-Westfalen. Die Leitung des OV wird Ingenieur Karl Gronbach übertragen.