Fachgruppe Log V
Die Fachgruppe Logistik Verpflegung (FGr Log-V) ist als Fachgruppe im Fachzug Log (FZ Log) eine Teileinheit im THW.
Die FGr Log-V stellt im Einsatz die Verpflegung sicher. Hierzu richtet sie eine Logistikstelle Verpflegung (LogSt V) ein und betreibt diese.
Stärke: 0 / 3 / 9 // 12
Originäre Kernaufgaben (Kategorie 1)
- Beschaffen/Bevorraten:
„Beschaffen/Bevorraten“ bedeutet das Organisieren und Durchführen von Beschaffungsmaßnahmen und das Einrichten und Betreiben eines Lagers im Einsatzfall. Hierunter fallen auch Planungen für den Bedarf bei langfristigen oder größeren Einsatzlagen sowie Maßnahmen der Nachweisführung. Auch der Umgang mit und die Verwaltung von Verbrauchsgütern, Betriebsstoffen sowie Lebensmitteln fallen in diese Aufgabe. Die Durchführung dieser Aufgabe erfolgt in einer Logistikstelle (LogSt) oder Versorgungsstelle (VersSt) und ist eng mit der übergeordneten Führungsstelle abzustimmen. Eine planbare Beschaffung oder eine Bevorratung im OV ist nicht gemeint. - Transportieren von Gütern (Land):
„Transportieren von Gütern (Land)“ bedeutet jeglichen Transport von Gütern auf dem Land. Es werden Stückgüter in jeglicher Form verladen und transportiert. Der Transport von verpackten Lebensmitteln fällt nur in dieses Aufgabengebiet, wenn die gültigen Rechtsvorschriften in Bezug auf Hygiene eingehalten werden können. Der Transport von Schüttgut kann nur in entsprechend dafür vorgesehenen Behältnissen erfolgen, sofern das Transportfahrzeug nicht explizit dafür geeignet ist. - Verpflegen (Einrichten und Betreiben einer Logistikstelle Verpflegung):
„Verpflegen (Einrichten und Betreiben einer Logistikstelle Verpflegung)“ bedeutet den zentralen Aufbau und die Inbetriebnahme der Bereiche Lagerung, Zubereitung, Ausgabe und Reinigung. Dies schließt die Versorgung der Bereiche mit der benötigten Infrastruktur ein. Die zentrale Verpflegungsausgabe einschließlich der Möglichkeit zur Einnahme sowie eine dezentrale Verpflegungsausgabe werden organisiert. Der Betrieb einer Stelle Verpflegung bedeutet den Umgang, das Zubereiten, Ausgeben und fachgerechte Entsorgen von Lebensmitteln oder portionierten Mahlzeiten gemäß den rechtlichen Vorgaben unter Beachtung der Hygieneregeln im THW. Hierunter fallen auch planerische Maßnahmen für die Sicherstellung einer ausgewogenen Ernährung bei längeren Einsatzmaßnahmen. Die Teileinheit ist in der Lage, 250 Personen mit drei Mahlzeiten am Tag (mindestens 1 davon warm) zu versorgen. Dabei steht pro Mahlzeit immer eine vegetarische Variante zur Verfügung. Auch die Ausgabe von Getränken fällt in diese Aufgabe. - Beschaffen/Bevorraten/Wälzen von Einsatzreserven:
„Beschaffen/Bevorraten/Wälzen von Einsatzreserven“ bedeutet das Organisieren und Durchführen von Beschaffungsmaßnahmen und das Einrichten und Betreiben eines Lagers um die Erstversorgung im Einsatz für 250 Personen sicherzustellen. Mit Erstversorgung ist die erste auszugebende Mahlzeit und Ausgabe von Getränken gemeint.
Unterstützungsaufgaben (Kategorie 2)
- Beleuchten (klein):
„Beleuchten (klein)“ bedeutet das Ausleuchten von punktuellen Einsatzstellen oder einzelnen Arbeitsstellen mit begrenztem Umfang. Die Beleuchtungsstärke hängt von den Arbeiten ab und liegt bei mindestens 20 Lux. Es ist eine Fläche von bis zu 20 m² pro Beleuchtungssystem auszuleuchten. - Elektroarbeiten (Betrieb, klein):
„Elektroarbeiten (Betrieb, klein)“ bedeutet die Inbetriebnahme und den dauerhaften Betrieb von mobilen und tragbaren Stromerzeugern mit einer Leistung von mindestens 13 kVA. Der Betrieb des Aggregates erfolgt grundsätzlich im Inselbetrieb ohne zusätzliche Erdung. Es werden keine permanenten Leitungen verlegt oder genutzt. Wenn die technischen Voraussetzungen zur Einspeisung gegeben sind, kann diese für den Ortsverband erfolgen. - Transportieren von Gefahrgütern (Land, leicht):
„Transportieren von Gefahrgütern (Land, leicht)“ bedeutet jeglichen Transport von Gefahrgütern auf dem Landweg unterhalb der 1.000-Punkte Grenze. Hierzu werden die eigenen Transportkapazitäten genutzt. Alle Transporte, die weiteren ADR-Regelungen unterliegen, sind von dieser Aufgabe ausgeschlossen. Der Transport von Spreng– und Zündmitteln fällt nicht unter diese Aufgabe. - Umgehen mit Gefahrstoffen (Land):
„Umgehen mit Gefahrstoffen (Land)“ bedeutet die Verwendung von Stoffen, die schädliche Auswirkungen auf die Umwelt oder den Menschen haben können. Diese Aufgabe umfasst auch die fachgerechte Lagerung der Gefahrstoffe und die Veranlassung einer sachgerechten Entsorgung. Beim Einsatz der Gefahrstoffe können zusätzliche Regelungen, wie der Umweltschutz zu beachten sein. Darüber hinaus kann das Tragen einer zusätzlichen Schutzausstattung in Ergänzung zur persönlichen Schutzausstattung notwendig werden. - Datenverarbeitung:
„Datenverarbeitung“ bedeutet die Speicherung eingegangener Daten und die Bearbeitung dieser mittels IT‑Infrastruktur oder manueller Auswertung sowie die Beurteilung dieser Daten in Bezug auf den Einsatz. Dies bezieht sich sowohl auf Messdaten/Beobachtungsdaten von eingesetzten Geräten als auch eingegangene Meldungen. Die Datenbearbeitung sollte dabei möglichst medienbruchfrei erfolgen, da dies eine Weitergabe der Daten vereinfacht. - Übertragung/Transport von Daten (einfach):
„Übertragung/Transport von Daten (einfach)“ bedeutet das Verfügbarmachen der Daten, die lokal erzeugt werden, für andere Stellen. Dabei werden unterschiedliche leitergebundene und nicht leitergebundene Verfahren eingesetzt und öffentliche und nichtöffentliche technische Datenübertragungswege genutzt. Die Wahl des Verfahrens wird durch die zu übertragende Datenmenge, die Ausfallsicherheit und die Schutzbedürftigkeit der Daten festgelegt. Einzig die Nutzung von direkter Satellitenkommunikation ist nicht Bestandteil dieser Aufgabe. Für den Einsatz werden vorkonfigurierte Systeme genutzt, die dem Stand der Technik entsprechen und die notwendigen Sicherheitsbestimmungen einhalten. Für die Übertragung von Daten in einem lokalen Raum und die Übertragung von Daten in einen entfernteren Bereich können parallel unterschiedliche Verfahren zum Einsatz kommen. Die Datenübertragungsrate entspricht dabei der aktuellen marktüblichen Anforderung.