Trupp TS

Der Trupp Schwerer Transport (Tr TS) ist als Trupp im Fachzug Log (FZ Log) eine Teileinheit im THW.

Der Trupp Schwerer Transport verfügt über spezielle Fähigkeiten im Gütertransport. Er erweitert die logistischen Fähigkeiten des THW.

 

Da die Teileinheiten des Fachzug Logistik nicht zwingend an einem Standort disloziert werden müssen, ist der Trupp TS im OV Bornheim angesiedelt. Im Einsatz wird der Trupp von dem/der Zugführer/in Logistik mit geführt. 

Stärke: 0 / 1 / 3 // 4

Originäre Kernaufgaben (Kategorie 1)

  • Transportieren von Gefahrgütern (Land, leicht):
    „Transportieren von Gefahrgütern (Land, leicht)“ bedeutet jeglichen Transport von Gefahrgütern auf dem Landweg unterhalb der 1.000-Punkte Grenze. Hierzu werden die eigenen Transportkapazitäten genutzt. Alle Transporte, die weiteren ADR-Regelungen unterliegen, sind von dieser Aufgabe ausgeschlossen. Der Transport von Spreng– und Zündmitteln fällt nicht unter diese Aufgabe.
  • Transportieren von Gütern (Land):
    „Transportieren von Gütern (Land)“ bedeutet jeglichen Transport von Gütern auf dem Land. Es werden Stückgüter in jeglicher Form verladen und transportiert. Der Transport von verpackten Lebensmitteln fällt nur in dieses Aufgabengebiet, wenn die gültigen Rechtsvorschriften in Bezug auf Hygiene eingehalten werden können. Der Transport von Schüttgut kann nur in entsprechend dafür vorgesehenen Behältnissen erfolgen, sofern das Transportfahrzeug nicht explizit dafür geeignet ist.
  • Umschlagen (Stückgut):
    „Umschlagen (Stückgut)“ bedeutet das Aufnehmen von Stückgut im Wesentlichen mit einer Arbeitsmaschine und das Abladen in geeigneten Transportbehältern oder Fahrzeugen.
  • Transport von Containern:
    „Transport von Containern“ bedeutet den Transport von 10-Fuß oder 20-Fuß ISO-Norm- Containern in der Standardhöhe oder andere Transportvorrichtungen mit diesen Aufnahmemaßen aufgrund des Fahrzeuges oder Anhängers einer Teileinheit.
  • Transport von Gefahrgütern (Land, schwer):
    „Transportieren von Gefahrgütern (Land, schwer)“ bedeutet jeglichen Transport von Gefahrgütern auf dem Landweg oberhalb der 1000-Punkte Grenze. Dabei werden die greifenden ADR-Regelungen sowie ggf. weitere Vorschriften in Bezug auf Ladungssicherung oder Umweltschutz beachtet. Der Transport von Spreng – und Zündmitteln fällt nicht unter diese Aufgabe.