Fachgruppe SB (A)

Die Fachgruppe Schwere Bergung (A) ist eine Teileinheit im THW. Sie verfügt über spezielle Fähigkeiten im Bereich Bergung, die über die Fähigkeiten der Bergungsgruppe hinausgehen. Darüber hinaus stellt sie unterstützende Fähigkeiten für alle Teileinheiten des THW zur Verfügung.

Stärke: 0 / 3 / 9 // 12

Originäre Kernaufgaben (Kategorie 1)

  • Beräumen/mechanisches Einwirken (leicht):
    „Beräumen/mechanisches Einwirken (leicht)“ bedeutet das Bewegen und ggf. vorheriges Zerteilen von Bauwerksteilen, Trümmern, Werkstoffen, gefährlichen Gegenständen oder Bodenmaterialien mit Hilfe von hydraulischen, pneumatischen, elektrischen, kraftstoffbetriebenen oder thermisch arbeitenden Werkzeugen.
  • Bergen/Retten von Personen (mittel):
    „Bergen/Retten von Personen (mittel)“ bedeutet das Befreien von Personen aus Zwangslagen und den Transport bis zu einem mit dem Rettungsdienst definierten Übergabepunkt. Hierunter fallen eingeschlossene, verschüttete oder in Fahrzeugen eingeklemmte Personen. Es kommen dabei auch Elemente zum Retten aus Höhen und Tiefen zum Einsatz. Die Arbeitshöhe ist dabei in der Regel auf 30 m beschränkt. Im lotrechten Arbeiten kann ein Höhenunterschied von 30 m überbrückt werden. Die Gewichtsbegrenzung liegt bei 150 kg. Das im THW eingesetzte Phasenmodell für den Bergungseinsatz wird in der Ausprägung dieser Aufgabe bis zur Phase 3 ausgeführt. Die einzusetzenden Rettungsmethoden sollen eine möglichst schonende aber zügige Rettung der Betroffenen ermöglichen und erfolgen ggf. in enger Absprache mit dem medizinischen Personal. Eine Versorgung der Betroffenen oberhalb der lebensrettenden Sofortmaßnahmen findet durch das THW nur im Ausnahmefall statt, wenn kein anderweitiges medizinisches Personal verfügbar ist.
  • Bergen/Retten von Tieren/Sachwerten (manuell):
    „Bergen/Retten von Tieren/Sachwerten (manuell)“ bedeutet das Befreien von Tieren aus Zwangslagen und den Transport von Tieren oder Sachwerten bis zu einem definierten Übergabepunkt. Die einzusetzenden Rettungsmethoden sollen eine möglichst schonende aber zügige Rettung der Tiere ggf. in enger Absprache mit einem Veterinär ermöglichen. Eine medizinische Versorgung der Tiere wird durch das THW nicht sichergestellt.
  • Bewegen von Lasten (technisch, leicht):
    „Bewegen von Lasten (technisch, leicht)“ bedeutet das Bewegen von Lasten bis zu 5 t mittels unterschiedlicher technischer Verfahren im direkten Zug oder mit Druck. Bei Verfahren mittels (Draht-)Seilen kann durch Rollen die zur Bewegung notwendige Kraft verringert oder die Zugrichtung geändert werden. Die notwendigen Sicherungsmaterialien werden in einem geringen Umfang mitgeführt.
  • Bewegen von Lasten (technisch, mittel):
    „Bewegen von Lasten (technisch, mittel)“ bedeutet das Bewegen von Lasten bis zu 15 t mittels unterschiedlicher technischer Verfahren im direkten Zug oder mit Druck. Die notwendigen Sicherungsmaterialien werden in einem geringen Umfang mitgeführt.
  • Bewegen von Lasten (technisch, schwer):
    „Bewegen von Lasten (technisch, schwer)“ bedeutet das Bewegen von Lasten über 15 t mittels unterschiedlicher technischer Verfahren im direkten Zug oder mit Druck. Die notwendigen Sicherungsmaterialien werden in einem geringen Umfang mitgeführt.
  • Zerteilen Holz:
    „Zerteilen Holz“ bedeutet zum einen den Zuschnitt von Holz, das für den Bau von Konstruktionen benötigt wird und zum anderen das Beseitigen von Hindernissen und Gefahren.
  • Technisch sichern, Hilfskonstruktionen errichten:
    „Technisch sichern, Hilfskonstruktionen errichten“ bedeutet die Absicherung von angeschlagenen oder einsturzgefährdeten Gebäuden oder Gebäudeteilen, um Personen zu retten oder Sachwerte zu bergen und Gefahren abzuwenden. Hierbei kommen Konstruktionen aus Holz oder Metall zum Einsatz. Die anzuwendenden Konstruktionselemente sind von den eingesetzten Materialien und der zu sichernden Last abhängig.
  • Tiefbauarbeiten/Erdarbeiten (leicht):
    „Tiefbauarbeiten/Erdarbeiten (leicht)“ bedeutet das Bewegen von Erdmassen oder das Ausheben von Gruben und Gräben mittels manueller Techniken.
  • Bergen/Retten von Personen (schwer):
    „Bergen/Retten von Personen (schwer)“ bedeutet das Befreien von Personen aus Zwangslagen und den Transport bis zu einem mit dem Rettungsdienst definierten Übergabepunkt. Es kommen hierbei Elemente der Rettung aus Höhen und Tiefen zum Einsatz. Die Arbeitshöhe ist dabei in der Regel auf 30 m begrenzt. Im lotrechten Arbeiten kann ein Höhenunterschied von 30 m überbrückt werden. Die Gewichtsbegrenzung liegt bei 150 kg. Das im THW eingesetzte Phasenmodell für den Bergungseinsatz wird in der Ausprägung dieser Aufgabe bis zur Phase 5 ausgeführt. Die einzusetzenden Rettungsmethoden sollen eine möglichst schonende aber zügige Rettung der Betroffenen ermöglichen und erfolgen ggf. in enger Absprache mit dem medizinischen Personal. Eine Versorgung der Betroffenen oberhalb der lebensrettenden Sofortmaßnahmen findet durch das THW nur im Ausnahmefall statt, wenn kein anderweitiges medizinisches Personal verfügbar ist.
  • Niederlegen von Bauwerken oder Bauwerksteilen (manuell):
    „Niederlegen von Bauwerken oder Bauwerksteilen (manuell)“ bedeutet die gesicherte und kontrollierte Minimierung von Gefahren durch instabile Bauwerke oder Bauwerksteile mit Hilfe von technischen Hilfsmitteln.
  • Schweißen (Metalle, elektrisch):
    „Schweißen (Metalle, elektrisch)“ bedeutet das Zusammenfügen von geeigneten metallischen Materialien mittels Strom als Energiequelle.
  • Thermisches Trennen (Plasma):
    „Thermisches Trennen (Plasma)“ bedeutet das Zerteilen von Metallen mit Hilfe eines Plasmaschneidgeräts. Hierdurch können auch gehärtete Metalle zertrennt werden und es kann durch die geringere Hitzeentwicklung auch in der Nähe von Verschütteten gearbeitet werden.

Unterstützungsaufgaben (Kategorie 2)

  • Arbeiten am Wasser:
    „Arbeiten am Wasser“ bedeutet das Arbeiten an Gewässern. Auch überflutete urbane Bereiche sind unter diesem Aspekt zu verstehen. Die Arbeiten umfassen Versorgungs- und Logistikmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Gefahrenbeseitigung.
  • Behelfsmäßig Überwinden:
    „Behelfsmäßig Überwinden“ bedeutet das Überwinden von Hindernissen oder Gräben mit einfacher Technik. Der Bau von komplexen Strukturen oder dauerhaften Wegen fällt nicht unter diese Aufgabe.
  • Beleuchten (klein):
    „Beleuchten (klein)“ bedeutet das Ausleuchten von punktuellen Einsatzstellen oder einzelnen Arbeitsstellen mit begrenztem Umfang. Die Beleuchtungsstärke hängt von den Arbeiten ab und liegt bei mindestens 20 Lux. Es ist eine Fläche von bis zu 20 m² pro Beleuchtungssystem auszuleuchten.
  • Elektroarbeiten (Betrieb, klein):
    „Elektroarbeiten (Betrieb, klein)“ bedeutet die Inbetriebnahme und den dauerhaften Betrieb von mobilen und tragbaren Stromerzeugern mit einer Leistung von mindestens 13 kVA. Der Betrieb des Aggregates erfolgt grundsätzlich im Inselbetrieb ohne zusätzliche Erdung. Es werden keine permanenten Leitungen verlegt oder genutzt. Wenn die technischen Voraussetzungen zur Einspeisung gegeben sind, kann diese für den Ortsverband erfolgen.
  • Pumparbeiten (klein):
    „Pumparbeiten (klein)“ bedeutet die Durchführung jeglicher Pumparbeiten mit einer Gesamtleistung von ca. 1.400 l/min über eine Gesamtlänge von mindestens 200 m. Zum Erreichen der Pumpleistung werden unterschiedliche Pumpen mit C-Storz kombiniert.
  • Tragen Atemschutz (leicht):
    „Tragen Atemschutz (leicht)“ bedeutet die Durchführung jeglicher Arbeiten unter leichtem Atemschutz, also Halbmasken und Vollmasken mit Filtern. Die Grenzen zwischen Atemschutz „leicht“ und „schwer“ werden durch das Atemschutzkonzept des THW vorgegeben.
  • Tragen Atemschutz (schwer):
    „Tragen Atemschutz (schwer)“ bedeutet die Durchführung jeglicher Arbeiten unter schwerem Atemschutz. Die Grenzen werden dabei durch das Atemschutzkonzept des THW vorgegeben.
  • Tragen CSA (leicht):
    „Tragen CSA (leicht)“ bedeutet die Durchführung jeglicher Arbeiten mit dem leichten Chemikalienschutzanzug (CSA). Die Aufgaben werden dabei durch das CBRN-Konzept des THW vorgegeben.
  • Transportieren von Gefahrgütern (Land, leicht):
    „Transportieren von Gefahrgütern (Land, leicht)“ bedeutet jeglichen Transport von Gefahrgütern auf dem Landweg unterhalb der 1.000-Punkte Grenze. Hierzu werden die eigenen Transportkapazitäten genutzt. Alle Transporte, die weiteren ADR-Regelungen unterliegen, sind von dieser Aufgabe ausgeschlossen. Der Transport von Spreng– und Zündmitteln fällt nicht unter diese Aufgabe.
  • Transportieren von Gütern (Land):
    „Transportieren von Gütern (Land)“ bedeutet jeglichen Transport von Gütern auf dem Land. Es werden Stückgüter in jeglicher Form verladen und transportiert. Der Transport von verpackten Lebensmitteln fällt nur in dieses Aufgabengebiet, wenn die gültigen Rechtsvorschriften in Bezug auf Hygiene eingehalten werden können. Der Transport von Schüttgut kann nur in entsprechend dafür vorgesehenen Behältnissen erfolgen, sofern das Transportfahrzeug nicht explizit dafür geeignet ist.